Familie mit 3 Kindern stand fast auf der Straße

Mitte April meldete sich die Betreuerin der Caritas, die sich über den Winter um die Familie E. gekümmert hat hilfesuchend an uns.

Familie E. kam im Herbst letzten Jahres aus Rumänien zu uns. Die damals hochschwangere Frau wusste nicht, dass sie bereits unter Mutterschutz stand und begann bei einer Wiener Firma zu arbeiten. Unterkunft fand die Familie in einer gemieteten Wohnung, für die sie zwar regelmäßig Miete zahlte, allerdings keinen Mietvertrag ausgehändigt bekam. Dadurch war sie nicht abgesichert und musste plötzlich auf Drängen des Vermieters die Wohnung räumen. Die Winterzeit konnte die mittlerweile fünfköpfige Familie in einer Einrichtung der Caritas wohnen. Doch auch diese Unterkunft war zeitlich begrenzt. Mit 30.4.2015 musste Familie R. mit dem neugeborenen Mädchen eine neue Bleibe haben, da die Caritas sie nicht länger beherbergen konnte. Nach einem Erstgespräch mit einer Dolmetscherin nahmen wir uns der Familie an. Sie zog in unsere Notunterkunft ein und wir betreuten sie dabei die Mindestsicherung zu beantragen, einen Kindergartenplatz für den 3jährigen Sohn zu bekommen, versorgten sie mit Lebensmittelspenden und Lebensmittelgutscheinen und begleiteten sie zu Amtswege, da die Familie kein Deutsch spricht. In enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt versuchten wir eine sofortige Krankenversicherung zu bewirken. Dies war notwendig, weil sich die Mutter in Karenz befand und der Vater, der kein deutsch spricht keine Arbeit fand. Dadurch war es notwendig, insbesondere, weil der zweitjüngste Sohn, David, gesundheitliche Probleme hatte, die sogar Spitalsaufenthalte notwendig machten.

In Wien sofort selbst krankenversichert zu sein ist schwieriger, als man denkt. Man kann sich zwar sofort selbst versichern, der Versicherungsschutz beginnt allerdings erst nachdem man 6 Monate lang in Form der Selbstversicherung die Beiträge gezahlt hat. Da zu der notwendigen sechsmonatigen Versicherungszeit auch die Versicherungszeiten in EU Ländern zählen, versuchten wir ergebnislos über die WGKK den Nachweis für vorhandene Versicherungszeiten in Italien, wo sich die Familie während der letzten Jahre auch aufgehalten hatte, zu erlangen. Aus diesem Grund ermöglichte das Jugendamt, dass die Arztkosten der Kinder von diesem übernommen werden, versichert war allerdings weiterhin kein Familienmitglied.

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