Herr S., Vater von insgesamt 4 Kindern, wandte sich an uns, da ihm auf Grund einer Sperre seines AMS-Bezuges der Verlust der Wohnung drohte.
Grund für die Sperre war, dass sich Herr S. im Krankenstand befand und als er sich wieder gesund meldete, die Meldung zwar von der WGKK unmittelbar an das AMS gefaxt wurde, er jedoch nicht zusätzlich dazu auch die telefonische Gesundmeldung beim AMS durchführte. Als er Anfang Jänner zu seinem regulären Beratungstermin erschien, erfuhr er von der Sperre. Er war zuvor 8 Jahre bei einer Firma angestellt, die dann bedauerlicher Weise Konkurs anmeldete und deshalb den Lohn nicht mehr auszahlen konnte. Der damals entstandene Mietrückstand wird von der Familie in monatlichen Raten abbezahlt.
Durch Sperre des AMS-Bezuges konnte die Familie nun die Jänner-Miete und Rate nicht bezahlen, weshalb eine Mietzins- und Räumungsklage drohte. Wir nahmen sofort Kontakt mit Wiener Wohnen auf und konnten eine Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung des bestehenden Ratenplans erwirken und unterstützten die Familie mit Lebensmittelgutscheinen, sodass die Versorgung bis Anfang Februar gewährleistet ist.
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