Die Klientin bekam mit 15 Jahren ihr erstes Kind, mit 18 Jahren ihr zweites Kind. Auf Grund dessen, aber vor allem auch auf Grund der Eifersucht ihres Mannes war es ihr nicht erlaubt einen Beruf zu erlernen oder arbeiten zu gehen.
Vor ca. 1,5 Monaten trennte sie sich von ihrem Mann und lebt jetzt mit ihren beiden Kindern im Alter von 9 und 11 Jahren alleine. Das einzige Einkommen, über das sie verfügt ist die Familienbeihilfe in Höhe von ca. € 380,00 monatlich. Alleine die laufende Miete macht monatlich € 525,00 aus. Zudem hinterließ ihr Mann einen relativ hohen Mietrückstand und Zahlungsrückständen bei Wien Energie. Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung hat sie nicht.
Vor ca. 3 Wochen hat sie einen Antrag auf Mindestsicherung gestellt. Wir nahmen Kontakt mit der MA 40 auf, wodurch der Antrag jetzt vorgezogen und sofort bearbeitet wird. Schon nächste Woche wird die Klientin ihr erstes Geld am Konto haben. Bis dahin unterstützten wir sie mit Lebensmittelgutscheinen. Bezüglich einer Unterstützungsleistung im Rahmen der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ für die Miet- und Energierückstände sind wir noch mit der MA 40 im Gespräch.
Darüber hinaus möchte die Klientin gerne eine Ausbildung zur Kindergartenpädagogin machen. Wir stellten den Kontakt zur Bildungsberatung Wien her, wo sie auch Informationen zu möglichen Förderungen erhält.
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