Die junge alleinerziehende Mutter von 2 Kindern ist zwar österreichische Staatsbürgerin, lebte jedoch die meiste Zeit in Serbien und zuletzt in Berlin. Bis zu ihrer Rückkehr nach Österreich hat sie für ihre zweijährige Tochter in Deutschland Kindergeld bekommen. In Österreich angesiedelt beantragte sie Familienbeihilfe, da die staatliche Familienunterstützung von Deutschland nun nicht mehr stattfand. Um die Familienbeihilfe zu bewilligen, benötigte die Gebietskrankenkasse allerdings eine Bestätigung über die Beendigung der finanziellen Förderung von Deutschland. Obwohl unsere Klientin diese Bestätigung schon im August 2017 beantragt hat, wartete sie nach wie vor auf den Bescheid aus unserem Nachbarland. Wir telefonierten mit der zuständigen Behörde und erreichten, dass der für die Mutter so wichtige Bescheid sofort zugeschickt wird, wodurch dem Bezug der Familienbeihilfe nichts mehr im Weg steht.
Mit MUT und Motivation in ein neues Zuhause
Heute ist der Tag der Wohnungslosigkeit! Als wohnungslos werden Menschen bezeichnet, die über keinen eigenen Wohnraum verfügen. Manche Betroffenen können bei Bekannten oder Verwandten unterkommen,