Im März 2016 kontaktierte uns eine Mitarbeiterin der Zweiten Gruft (Caritas) bezüglich einer Familie, die von akuter Wohnungslosigkeit betroffen war. Die Wohnung, die die Familie bewohnte, stellte sich als illegal untervermietet heraus, der Mietvertrag war gefälscht, die Familie musste ausziehen. Wir nahmen die Eltern mit ihren beiden Kindern – einer 2 Monate alten Tochter und einem knapp 3-jährigen Sohn – im Familienhaus auf.
Die Mutter ist tschechische Staatsbürgerin und seit einigen Jahren in Österreich und spricht gut Deutsch. Ihre beiden Kinder wurden in Österreich geboren. Bis zur Schwangerschaft mit ihrer 2 Monaten alten Tochter war sie auch berufstätig. Allerdings hat sie es verabsäumt, einen Aufenthaltstitel zu beantragen – was ihr nun, ohne Arbeit auch nicht möglich war. Ohne Aufenthaltstitel hat sie aber auch keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und Familienbeihilfe. Es blieb ihr somit nichts anderes übrig, als intensiv Arbeit zu suchen, auch wenn sie eigentlich für ihre kleinen Kinder zu sorgen hat.
Der Vater stammt ursprünglich von der Elfenbeinküste und flüchtete im Jahr 2007 nach Österreich. Nach 4 Jahren erhielt er endlich einen Aufenthaltstitel als subsidiär Schutzberechtigter, wodurch es ihm auch erlaubt war zu arbeiten. Diese Chance nutzte er auch und begann sofort zu arbeiten. Nach 3 Jahren entschloss er sich einen Deutschkurs zu beginnen, um seine Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Als er bei uns einzog besuchte er täglich den Deutschkurs Niveau B2, sprach sehr gut Deutsch, war sehr bemüht und machte immer seine Hausübungen.
Da sein Aufenthaltsrecht mit September endete, wollte er die Verlängerung beantragen. Diese wurde abgelehnt und darüber hinaus wurde ihm sogleich der Status eines subsidiär Schutzberechtigten aberkannt und er wurde des Landes verwiesen. Auch eine Beschwerde gegen diesen Bescheid würde das Ausreisegebot innerhalb der nächsten 14 Tage nicht verlängern.
Trotz aller möglichen Interventionen unsererseits, Gesprächen mit Rechtsanwälten und mit dem Verein für Menschenrechte, war es der Familie nicht möglich zu bleiben.
Wir wünschen der Familie jedenfalls alles Gute für die Zukunft, wo auch immer sie leben werden.