Im Februar dieses Jahres trat das Amt für Jugend und Familie an uns heran, weil die Alleinerzieherin mit ihren beiden Kindern (11 und 13 Jahre) aus ihrer Wohnung ausziehen musste. Die Wohnung war ohne Strom, die Miete der Ausstattung gemäß mit mehr als € 700,00 völlig überhöht. Die Mutter wandte sich an die Schlichtungsstelle und machte von ihrem Recht auf Mietzinsminderung Gebrauch, worauf hin der Vermieter die Räumungsklage einbrachte.
Zudem verlor die Alleinerzieherin auf Grund einer Knieoperation ihre Anstellung als Küchenhilfe. Sie bekam zwar Arbeitslosenunterstützung, da sie aber nicht über den entsprechenden Aufenthaltstitel verfügte, hatte sie keinen Anspruch auf Mindestsicherung. Mit ihrem geringen AMS-Bezug war es ihr nicht möglich, eine andere Wohnung anzumieten.
Wir nahmen die 3-köpfige Familie in unserem Eltern-Kind-Zentrum auf und unterstützten die Mutter bei der Kommunikation in den beiden Gerichtsverfahren. Trotz ihrem verletzten, operiertem Knie, das ihr große Schmerzen bereitete, suchte sie unaufhörlich nach einer neuen Anstellung und fand diese letztendlich auch.
Trotz einiger Rückschläge, zuletzt auch einen längeren Krankenhausaufenthalt ihrer Tochter, gab die Mutter nicht auf und konnte im September in ihre neue Wohnung ziehen. Wir wünschen der Familie alles Gute für die weitere Zukunft!