Keine Mindestsicherung für 4 köpfige Familie

Mindestsicherung für alle bedürftigen Menschen?! 
Familie K. konnte dies anfangs nicht bestätigen

Verzweifelt kam Frau K. zu uns. Sie hatte mehrmals einen Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung gestellt, dieser wurde allerdings jedes Mal abgewiesen. Der Grund für die Abweisung war allerdings nicht, dass die Familie, die aus den beiden Elternteilen und zwei Kindern besteht, ein zu hohes Einkommen hätte, sondern, dass Herr K. selbständig erwerbstätig war.
Zwar macht das Gesetz keinen Unterschied zwischen Menschen, die in einem Dienstverhältnis angestellt sind und jenen, die selbständig erwerbstätig sind, die Sachbearbeiter allerdings scheinbar schon. Zumindest wurde bei Familie K. der Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung mit der Begründung:“ (…) Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass durch eine selbstständige Erwerbstätigkeit der Lebensunterhalt der Bedarfsgemeinschaft gesichert ist. (…).“
 Demnach müsste also die allgemeine wirtschaftliche Flaute vor Kleinstunternehmern halt machen? Ob dem auch tatsächlich so ist, sei dahingestellt.

Intensive Recherchen unsererseits ergaben, dass es tatsächlich so ist, dass Menschen , die selbständig erwerbstätig sind und einen Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung stellen, scheinbar egal wie hoch ihr Einkommen auch sein mag, in erster Instanz abgewiesen werden.

Um Familie K. zu ihrem Recht zu verhelfen, reichte einer unser ehrenamtlichen Mitarbeiter und Jurist Beschwerde gegen den Bescheid ein. Nach mehr als 7 Monaten kam nun der Anruf der erleichterten und sehr glücklich wirkenden Frau K., die berichtete, dass das Gericht der Beschwerde gegen den Bescheid stattgegeben hat und Familie K. bezieht nun endlich die ihr zustehende Bedarfsorientierte Mindestsicherung!

Uns bleibt nun nur noch Familie K. zu wünschen, dass es schon bald tatsächlich so ist, dass Herr K. als selbständig Erwerbstätiger den Lebensunterhalt der Familie ohne Bedarfsorientierter Mindestsicherung gewährleisten kann.


Salzburg

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