Familie in Not darf durchatmen

Die junge, aus Rumänien stammende Mutter kam vor ca. 2 Jahren nach Wien und versuchte verzweifelt Arbeit zu bekommen und Fuß zu fassen. Im Oktober 2013 gebar sie ihre Tochter und fand kurze Zeit darauf auch eine geringfügige, aber befristete Anstellung im diözösanen Hilfswerk. Das Einkommen reichte jedoch nicht, um eine Wohnung anzumieten. Der Vater lebte in Italien und unterstützte die Mutter so gut es ging, jedoch waren auch seine Möglichkeiten begrenzt.

Da sie keinen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, hat sie auch keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld oder Familienbeihilfe. Voraussetzung zur Erlangung einer Aufenthaltsbescheinigung ist u.a. die Berufstätigkeit. Ohne Aufenthaltstitel ist es jedoch fast unmöglich eine Arbeit zu finden, obwohl seit 01.01.2014 der Arbeitsmarkt für rumänische und bulgarische Staatsbürger frei zugänglich ist. Ein Teufelskreis, aus dem es nur ein schweres Entkommen gibt.

Als die Mutter nun aus der Wohnung ihrer Bekannten ausziehen musste, wandte sich das Jugendamt an uns. Wir nahmen die junge Familie auf und unterstützen sie bei allen notwendigen Schritten zur Einkommenssicherung und Eingliederung in die Gesellschaft.

Die Mutter konnte mittlerweile schon eine Anstellung finden. Nun heißt es Anträge stellen und Bearbeitungszeiten abwarten.

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