Die junge, alleinerziehende Mutter von einem 3 1/2 jährigen und einem 18 Monate alten Kind, ist nach der Trennung von ihrem Mann nach Wien gezogen.
Frau W. war vor der Karenz selbständig und hatte daher keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Die Mindestsicherung wurde bereits beantragt.
In der Zeit des finanziellen Engpasses unterstützten wir Frau W. mit Lebensmitteln und Einkaufsgutscheinen.