Die zweifache, alleinerziehende Mutter (3 und 4 Jahre) rutschte nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes immer weiter in die Schuldenfalle.
Wir berieten Sie in Bezug auf ihre Möglichkeiten und traten auch mit der MA 40 in Kontakt, damit der Mietrückstand im Zuge des Antrages auf Hilfe in besonderen Lebenslagen übernommen wird. Des Weiteren unterstützten wir Frau A. mit Lebensmitteln.