Frau D. lebte nach der Trennung von ihrem Mann alleine mit ihren drei Kindern (14/19/20 Jahre). Frau D. arbeitet geringfügig, ihre beiden älteren Kinder sind auf Arbeitssuche. Da der Ex-Mann noch immer in der Wohnung gemeldet ist und eine Abmeldung nicht möglich ist, weil er als Mieter im Mietvertrag steht und noch Mietrückstände bestehen, hat Frau D. auch keinen Anspruch auf Mindestsicherung.
Wir berieten Frau D. hinsichtlich ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten und unterstützten Sie mit LGV-Frischgemüse, Nudeln und Lebensmittelgutscheinen.