Ljiljana D.

Frau D. lebte nach der Trennung von ihrem Mann alleine mit ihren drei Kindern (14/19/20 Jahre). Frau D. arbeitet geringfügig, ihre beiden älteren Kinder sind auf Arbeitssuche. Da der Ex-Mann noch immer in der Wohnung gemeldet ist und eine Abmeldung nicht möglich ist, weil er als Mieter im Mietvertrag steht und noch Mietrückstände bestehen, hat Frau D. auch keinen Anspruch auf Mindestsicherung.

Wir berieten Frau D. hinsichtlich ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten und unterstützten Sie mit LGV-Frischgemüse, Nudeln und Lebensmittelgutscheinen.

Familienhilfe

Shoppen mit Sinn 

Bei uns gibt’s mehr als Schnäppchen – es gibt Sinn.  Entdecke bei uns Kinderkleidung, Spielzeug und mehr – alles gegen freiwillige Spende. Jede Entdeckung unterstützt

Familienhilfe

Schulstarthilfe – weil Bildung zählt 

Gleiche Chancen für alle – dafür setzen wir uns mit unserer Schulstarthilfe seit 11 Jahren ein.  Für viele Familien bedeutet der Schulstart eine große finanzielle Belastung,