Adelisa H. zog nach der Trennung von ihrem Ehemann mit ihrer 15 Monate alten Tochter zu einer Freundin nach Wien. Dort lebt sie ohne Einkommen. Der Anspruch Kinderbetreuungsgeld lief vor 4 Monaten ab, die Familienbeihilfe wird noch an den Ehemann überwiesen.
Wir berieten Frau H. in Bezug auf ihre Möglichkeiten, stellten Kontakte zu Ämtern und Behörden her und unterstützten sie mit Lebensmittelgutscheinen und Kinderkleidung.