Frau R. ist alleinerziehende Mutter eines 8 Monate alten Babies und ihres 3,5 jährigen Sohnes.
Aufgrund der langen Bearbeitungsdauer für die Ausstellung des Reisepasses und Aufenthaltstitels für ihr im Mai vorigen Jahres geborenes Kind, bekam sie weder Kinderbetreuungsgeld, noch Familienbeihilfe, wodurch es zu einem Mietrückstand und Rückständen bei der Bezahlung ihrer Stromrechnungen kam.
Ein Großteil des Rückstandes konnte bereits beglichen werden, allerdings fehlt der Alleinerzieherin das Geld für Ratenzahlungen. Wir unterstützen Frau R. mit Lebensmittelgutscheinen und Sachspenden, sodass sie den restlichen Rückstand in Raten abbezahlen kann.