Die 23-jährige Alleinerzieherin und ihr 2 Jahre altes Kind standen bereits im April vorigen Jahres auf Grund eines Mietrückstandes in Höhe von € 3.000,00 kurz vor der Delogierung. Die Anzahlung in Höhe von € 1.200,00 wurde vom Sozialamt übernommen, wodurch das Räumungsverfahren vorübergehend stillgelegt wurde. Die restliche Schuld bezahlte Frau M. zuzüglich zur laufenden Miete in Raten ab.
Als das Kinderbetreuungsgeld im Juni auslief, konnte sie ihren Zahlungen nicht mehr nachkommen. Das Räumungsverfahren wurde fortgesetzt.
Trotz dieser scheinbar auswegslosen Situation, gelang es uns, eine für Frau M. leistbare Zahlungsvereinbarung mit Wiener Wohnen zu treffen und die Delogierung abzuwenden.