Frau G. hat uns per E-Mail völlig verzweifelt kontaktiert. Ihr mittlerweile Ex-Mann will sie und die gemeinsamen Kinder auf der Stelle aus seiner Wohnung rausschmeißen, weil er die Zweisamkeit mit seiner neuen Freundin genießen möchte. Frau G. hat sich rasch und unermüdlich auf die Suche nach einer neuen Wohnung für sich und die Kinder gemacht und auch tatsächlich gefunden. Nur leider kann sie die Summe der Kaution nicht sofort bezahlen, was aber Voraussetzung für einen verbindlichen Mietvertrag ist. In der Angst, diese Wohnung nicht zugesprochen zu bekommen, haben wir gemeinsam mit Frau G. alles nur erdenklich Mögliche in die Wege geleitet.
Wir haben bei der zuständigen Bearbeiterin für Mindestsicherung nochmal mit Nachdruck um rasche Bearbeitung gebeten. Die Gemeinde hat eine einmalige Unterstützung in der Höhe von EUR 700,- zugesichert, die Volkshilfe unterstützt mit EUR 200,-. Und nach mehrmaligen Telefonaten borgt die Schwester EUR 500,- Zusätzlich konnte auch eine Fristverlängerung seitens des Vermieters ausverhandelt werden, um etwas Zeit zu gewinnen, die vollständige Summe der Kaution bis zur Fälligkeit aufzubringen. Mittlerweile gibt es auch einen Gerichtsbeschluss mit einer klaren Regelung über die Höhe der Alimente.
Frau G. möchte jetzt schnell auf eigenen Beinen stehen und strebt daher während ihrer noch-Karenzzeit eine geringfügige Beschäftigung bei ihrem Arbeitgeber an. Während ihrer Arbeitszeit hat sie einen Gratiskrippenplatz für ihre kleinen Kinder zugesprochen bekommen.
Wir wünschen Frau G. und ihren Kindern alles Gute für eine erfolgreiche Zukunft!