Die alleinerziehende Kärntnerin und Mutter von 2 Kindern im Alter von 6 und 9 Jahren kämpft schon seit Jahren mit ihrem Haushaltsbudget ums Überleben. Außergewöhnliche Belastungen wie sie z.B. beim Schulstart anfallen, sind mit ihrem geringen Lohn einfach nicht abzudecken.
Das Sozialamt unterstützt sie nicht – unserer Ansicht nach ungerechtfertigter Weise! Der Mindestsicherungsantrag wird nicht einmal angenommen! Wir haben die Klientin diesbezüglich beraten und werden sie bei der Einforderung ihrer Rechte auch gerne weiterhin unterstützen. Auch auf das Schulstartpaket des Sozialministeriums hat sie keinen Anspruch, da sie keine Mindestsicherung bezieht. Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz!
Es freut uns sehr, dass wir das Familienbudget mit der Übermittlung von Librogutscheinen entlasten konnten und die Kinder für den Schulstart mal so richtig zupacken durften 😉 Die Freude steht ihnen ins Gesicht geschrieben und so sollte es zum Schulstart auch sein!!!!
Wir möchten uns an dieser Stelle auch sehr herzlich bei unseren Sponsoren bedanken, die es uns ermöglicht haben, diese Unterstützungsleistung zu gewähren! Vielen Dank an die Schönherr Rechtsanwälte für Ihr tolles Engagement!!!