Fristgerecht stellte der Familienvater eines 12 Jahre alten Jungen einen Verlängerungsantrag bei der MA 40. Leider dauerte die Bearbeitung schon länger als 6 Wochen und so war Anfang April zwar die Miete fällig, das Geld der Mindestsicherung jedoch weder auf dem Konto, noch ein Bescheid der MA40 im Briefkasten. Da zeitgleich auch das Finanzamt aufgrund einer neuerlichen Bearbeitung von Familie S. keine Familienbeihilfe ausbezahlte, hatte der Familienvater nicht einmal genug Geld für einen Fahrschein.
Wir telefonierten mit der MA40 und dem Finanzamt und erzielten eine raschere Bearbeitung und auch die Mindestsicherung wird der Familie in den nächsten Tagen zur Verfügung stehen. Zur Überbrückung unterstützen wir die Familie mit Lebensmittelgutscheinen und Fahrscheinen.
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