Auf Grund der aktuellen Einkommenssituation war es Frau N. unmöglich den Mietrückstand zu begleichen, auch nicht in Raten. Das Einkommen reicht gerade einmal zur Abdeckung der laufenden Lebenserhaltungskosten, die bereits auf ein Existenzminimum reduziert sind. Doch selbst das ist nicht immer einfach.
Die junge Mutter von 2 Kindern (7 und 9 Jahre) möchte gerne wieder arbeiten gehen, ist dafür jedoch auf die Hilfe ihrer Familie angewiesen. Deshalb ist es ihr ein Anliegen eine Gemeindewohnung in der Nähe der Eltern zu beziehen, was aber mit dem aktuellen Mietrückstand nicht möglich ist.
Da Frau N. ihre laufenden Kosten regelmäßig einbezahlt, kann durch unsere Hilfe, trotz bereits erteilter Ablehnung, eine Ausnahmebewilligung bei der MA 40 erwirkt werden. Der Rückstand in Höhe von 1 1/2 Monatsmieten wird übernommen.
Darüber hinaus unterstützten wir Frau N. in der Zeit des finanziellen Engpasses mit LGV-Gemüse, Nudeln und Lebensmittelgutscheinen.