Alleinerzieher*in mit mindestens zwei Kindern im Haushalt
- Haushaltseinkommen von Alleinerzieher*innen < € 2.000
❑ (Einkommensnachweise inkl. Alimente, Familienbeihilfe, etc…)
- Schulden oder akute offene Rechnungen beim Energieversorger
❑ (Belege offener Rechnungen/Mahnungen) - Mindestens zwei Kinder im Haushalt (Alleinerziehende) oder mindestens drei Kinder (Familien)
❑ (e-card der Kinder oder Muki-Pass) - Meldeadresse des/der Alleinerziehenden muss mit Rechnungsadresse ident sein
❑ (Nachweis Meldezettel sowie Energierechnung)
All oben genannten Dokumente per Email an:
energiekostenhilfe@verein-mut.eu
Familien mit mindestens drei Kindern
- Haushaltseinkommen von Familien < € 3.000
❑ (Einkommensnachweise inkl. Alimente, Familienbeihilfe, etc…) - Schulden oder akute offene Rechnungen beim Energieversorger
❑ (Belege offener Rechnungen/Mahnungen) - Mindestens zwei Kinder im Haushalt (Alleinerziehende) oder mindestens drei Kinder (Familien)
❑ (e-card der Kinder oder Muki-Pass) - Meldeadresse des/der Alleinerziehenden muss mit Rechnungsadresse ident sein
❑ (Nachweis Meldezettel sowie Energierechnung)
All oben genannten Dokumente per Email an:
energiekostenhilfe@verein-mut.eu